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Begleiteter Umgang, eine Chance für Trennungs- und Scheidungskinder
Mit dem Kindschaftsrecht von 1998, wird Kindern, die von Trennung und Scheidung ihrer Eltern oder von anderen familiären Trennungen betroffen sind, das Recht auf Umgang mit beiden Eltern und allen ihnen wichtigen Bezugspersonen eingeräumt. Das ist häufig nicht einfach, wenn etwa die Beziehung der Eltern als zerrüttet gilt und das Wohl des Kindes dabei in den Hintergrund gerät.
Der begleitete Umgang bietet eine Brücke zu all jenen Menschen, die im bisherigen Leben des Kindes prägend waren.
Ziel ist es, das Kind in konfliktreichen Situationen zu entlasten. Die Durchführung der Kontakte orientiert sich dabei immer am Wohle des Kindes.
Im Deutschen Kinderschutzbund haben sich hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu Teams zusammengeschlossen, um den Umgang zwischen Eltern und Kindern für einen begrenzten Zeitraum vertrauensvoll zu begleiten.
Schulung der ehrenamtlichen Begleiterinnen und Begleiter
Der Kinderschutzbund qualifiziert Ehrenamtliche, die die Besuchskontakte in neutralen, kindgerechten Räumen am Wochenende und in den Abendstunden begleiten.
Die Schulung der ehrenamtlichen Begleiter und Begleiterinnen erfolgt durch die Fachberatung des DKSB in den Orts- und Kreisverbänden. Sie umfasst 36 Stunden und baut auf das Seminar „Weiterbildung schafft Zukunft“ (ebenfalls 36 Stunden) auf.
Vernetzung vor Ort
Viele der insgesamt 57 bayerischen Orts- und Kreisverbände verfügen im Rahmen des begleiteten Umgangs über Fachkräfte für Begleiteten Umgang. Sie sichern die Qualität des Angebots mit fachlichem Austausch und der Planung eines regelmäßigen, gemeinsamen Fachtages.







