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Arbeitskriterien


Hier gelten folgende Grundlagen:

  • Parteilichkeit für das Kind
  • Neutralität im Familienstreit
  • Lösungs- und Zukunftsorientierung
  • Genaue vertragliche Vereinbarungen und Regeln mit allen Beteiligten und klare Konsequenzen bei Nichteinhaltung. Berichte an Jugendämter und Gerichte erfolgen nur auf Anforderung, sind in allgemein gehaltener Form verfasst wobei Transparenz für die beteiligten Erwachsenen gewährt wird.

In einer Vorbereitungsphase werden die Fälle daraufhin geprüft, ob ein kindgerechter Umgang zu gewährleisten ist. Anschließend werden mit den Eltern die Bedingungen für den Umgang ausgehandelt. Darüber hinaus lernt das Kind die Räume und die Begleitperson kennen.

In der Durchführungsphase finden die begleiteten Umgänge statt. Parallel dazu können Zwischengespräche mit der Beraterin oder dem Berater angeboten werden. 

In der Abschlussphase soll eine private Regelung des Umgangs getroffen werden. Zu diesem Zweck können die Übergaben auch stufenweise erfolgen. Abschlussgespräche mit den Eltern und dem Kind bieten die Möglichkeit, den Verlauf des Angebotes zu reflektieren. 

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