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Ziel des Begleiteten Umgangs

Die Maßnahme soll zeitlich begrenzt zu einer Lösung führen und dabei die verschiedenen Interessen berücksichtigen. Dies geschieht durch

  • Anbahnung, Wiederherstellung und/oder Weiterführung der Besuchskontakte zwischen dem Kind und dem jeweiligen Umgangsberechtigten (Vater, Mutter, Großeltern, Geschwister, Stiefeltern, Pflegeeltern).
  • Der Umgang wird durch die Anwesenheit einer dritten Person bei der Übergabe oder während des ganzen Besuchskontaktes ermöglicht.
  • Die beteiligten Erwachsenen sollen zu einer selbständigen und eigenverantwortlichen Gestaltung der Besuchskontakte hingeführt und dabei unterstützt werden. Bei allem soll das Recht des Kindes auf Umgang und dessen Umsetzung zum Wohle des Kindes berücksichtigt werden.

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