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Standards
Familienhilfe kann sowohl eine länger andauernde vertrauensvolle Begleitung des Erziehungsprozesses der Kinder beinhalten, als auch eine individuelle Betreuung und Unterstützung eines Familienmitglieds in einer spezifischen Situation. Ziel des Angebotes ist aber immer, die Familie zu entlasten und präventiv Krisen und Fehlentwicklungen entgegen zu wirken.
Grundlage der Familienhilfe ist das Rahmenkonzept des Deutschen Kinderschutzbundes, Landesverband Bayern, und die UN-Konvention über die Rechte des Kindes.
Zu Beginn der Familienhilfe findet zwischen der Familie und den Familienhelfern und Familienhelferinnen eine Auftragsklärung über Inhalt, Zeitrahmen und Umfang der Aktivitäten statt. Entsprechend der familiären Situation wird mit der Familie eine passgenaue Unterstützung erarbeitet, die sich eindeutig am Wohl des Kindes orientiert. Dabei werden die Kinder entsprechend ihres Alters und ihrer Reife mit einbezogen (Art. 12 UN-Konvention über die Rechte des Kindes). Die Standards der Familienhilfe sind maßgebend für alle Aktivitäten.
Der Aufbau einer Vertrauensbasis soll bestehende Isolationen aufbrechen und die Kräfte der Beteiligten zur Selbsthilfe stärken. Familienhilfe unterstützt hierdurch auch die Einbindung der Familie in ein örtliches soziales Netz.
Familienhilfe ist kein isoliertes Angebot, denn Familienhelfer und Familienhelferinnen arbeiten in Absprache mit der Familie eng mit weiteren örtlichen Diensten und Kooperationspartnern zusammen. Dadurch werden Hilfsangebote, die über die Leistungsbereiche des Kinderschutzbundes hinausgehen, erschlossen und vermittelt.











