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Wer kann Umgangsbegleitung in Anspruch nehmen?
Familien, bei denen es als sinnvoll erachtet wird den begleiteten Umgang durchzuführen, werden vom zuständigen Jugendamt oder durch Gerichtsbeschluss an den Kinderschutzbund verwiesen.
Daraufhin melden sich die Eltern beim Kinderschutzbund an. Anschließend wird ein Termin für ein Erstgespräch mit dem Psychologen bzw. der Psychologin entweder gemeinsam für beide Elternteile oder getrennt voneinander vereinbart - je nachdem, ob zum augenblicklichen Zeitpunkt ein Zusammentreffen als sinnvoll erachtet wird. Die Eltern werden mit den Regeln für die Umgangsbegleitung bekannt gemacht.











