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Durchführung der Umgangsbegleitung
In entsprechenden Situationen erfolgt die Übergabe des Kindes zeitversetzt, so dass die Eltern keine Gelegenheit haben, sich zu begegnen und in Anwesenheit des Kindes Konflikte auszutragen.
Zu Besuchskontakten mit dem Kind ist ausschließlich der andere Elternteil zugelassen. Ausnahmeregelungen können mit Zustimmung beider Elternteile vereinbart werden.
''Ausflüge'' (Spielplatzbesuch, Spaziergänge) sind möglich, soweit dies mit Zustimmung beider Elternteile vereinbart wurde.







