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Standards und Richtlinien
Standards zur Durchführung von Elternkursen
- Der zeitliche Umfang des Elternkurses beträgt 8-12 Kurseinheiten mit mindestens 16 Zeitstunden. Der Kurs wird teilweise als Kompaktwochenende angeboten.
- Die Gruppengröße beträgt mindestens 8 und höchstens 16 Teilnehmer/-innen.
- Folgende Rahmenbedingungen sind vorab zu klären:
- Aufstellung eines Kosten- und Finanzierungsplanes (Raum-, Honorar-, Material-, Werbe-, Bewirtungskosten),
- Finanzierungsmöglichkeiten (Projektvorstellung und Antrag im Jugendhilfeausschuss , Suche nach Sponsoren, Klakulation von Elternbeiträgen).
- Raumwahl (gute Erreichbarkeit; ansprechende, freundliche Atmosphäre)
- Klärung der Bewirtung (evtl. Elternorganisation) - Das Angebot richtet sich grundsätzlich an alle Eltern, eine spezifische Zielgruppenansprache (Ein-Eltern-Familien, Patchworkfamilien, bestimmte Altersstufen) ist aber möglich. Elternkurse können auch als Fortbildung für Fachkräfte (z.B. Erzieherinnen) angeboten werden.
- Das Prinzip der Freiwilligkeit ist für Teilnehmer/-innen uneingeschränkt gültig (keine Zuweisung durch Gerichte, Anordnung von Jugendämtern etc.).
- Die Gruppenregeln (An-, Abwesenheiten, Vertraulichkeit etc.) sind gemeinsam mit den Eltern beim ersten Kurstreffen festzulegen.
- Ein Elternkurs sollte möglicht mit zwei Kursleiter/-innen durchgeführt werden.
- Eine Rollenkollision muss ausgeschlossen sein (eine Fachkraft, die einen beruflichen Kontakt zu bestimmten Familien hat, darf nicht gleichzeitig Elternkursleiter/-in für diese Eltern sein).
- Folgeangebote zur Sicherung der Nachhaltigkeit und zum Aufbau von Elternselbsthilfe sollen unterstützt werden.
- Am Ende des Kurses erfolgt eine Auswertung (Feedbackbogen) durch die Eltern.
- Der Elternkurs wird durch einheitliche Evaluationsbögen ausgewertet, die dem zuständigen Landesverband zugeleitet werden.
Standards zu Schulungen für Elternkursleiter/innen
- Schulungen zur Elternkursleitung werden nur durch zertifizierte Multiplikatorentrainer/-innen (DKSB BV) durchgeführt.
- Die Zugangsvoraussetzungen sind:
- Ausbildung in einem pädagogischen/psychologischen Arbeitsfeld
- Erfahrung in der Elternarbeit
- Erfahrung in der Gruppenarbeit mit Erwachsenen - Die Voraussetzungen werden bei der Anmeldung durch einen Vorstellungsbogen überprüft. Ausnahmeregelungen sind in Einzelfällen möglich.
- Die Elternkursleiter/-innen unterzeichnen eine Verpflichtungserklärung. Ein einheitliches Formular dazu liegt vor.
- Bei Selbständigkeit müssen die Teilnehmer/-innen eine Kooperationsabsprache mit anderen Organisationen benennen.
- Der zeitliche Rahmen beträgt mindestens 21 Zeitstunden (30 Unterrichtsstunden).
- Die Gruppengröße beträgt mindestens 8, höchstens 16 Teilnehmer/-innen.
- Die Schulung wird durch einheitliche Evaluationsbögen ausgewertet.
- Die Zertifikatsvergabe, ausgestellt durch den zuständigen Landesverband, erfolgt nach erfolgreicher Teilnahme.
- Teilnehmer/-innen, die kein Zertifikat erhalten, dürfen keine Elternkurse Starke Eltern – Starke Kinder durchführen.
- Die Teilnahme an Regionaltreffen ist verbindlich.
- Die Elternkursleiter/-innen sollen möglichst kollegiale Beratungen durchführen und/oder Supervision erhalten.
Aus „Elementare Bestandteile - Starke Eltern - Starke Kinder®“ QM-Handbuch











