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Ziele

Alle Maßnahmen sollen ausschließlich dem Wohle des Kindes dienen.

Der Begleitete Umgang zielt auf Anbahnung, Wiederherstellung, Praktizierung, Unterstützung und Förderung der Beziehung eines Kindes zu jenem Elternteil, mit dem das Kind nicht zusammenlebt.

Es ist ein Angebot zur Regelung und Umsetzung des Umgangsrechts und eine Hilfe für von hochstrittiger Trennung und Scheidung betroffene Kinder und deren Eltern.

Die Beratung der Familien übernehmen hauptamtliche Fachkräfte, die konkrete Begleitung wird in vielen Fällen von ausgebildeten und supervidierten ehrenamtlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen durchgeführt.

Durch die Unterstützung mitwirkungsbereiter Dritter wird den Kindern zu ihrem Recht auf Umgang mit allen wichtigen Bezugspersonen verholfen. Dabei steht der Schutz des Kindes vor Schädigung im Mittelpunkt.

Ziele des begleiteten Umgangs:

  • Anbahnung, Wiederherstellung und/oder Weiterführung des Besuchskontaktes zwischen dem Kind und dem jeweiligen Umgangsberechtigten (Vater, Mutter, Großeltern, Stiefeltern, Pflegeeltern).
  • Besuchskontakte werden durch die Anwesenheit einer dritten Person bei der Übergabe des Kindes oder während des ganzen Besuchskontaktes ermöglicht.
  • Die beteiligten Erwachsenen werden zu einer selbständigen und eigenverantwortlichen Gestaltung der Besuchskontakte hingeführt und unterstützt.
  • Das Recht des Kindes auf den Umgang und dessen Umsetzung zum Wohle des Kindes werden berücksichtigt.
  • Der begleitete Umgang stellt einen geschützten Rahmen für die Umgangskontakte bereit, die sonst nicht zustande kämen.

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