1. Sie sind hier: 
  2. Home > 
  3. Elternkurse > 
  4. Standards

Standards und Richtlinien

 

Standards zur Durchführung von Elternkursen

  1. Der zeitliche Umfang des Elternkurses beträgt 8-12 Kurseinheiten mit mindestens 16 Zeitstunden. Der Kurs wird teilweise als Kompaktwochenende angeboten.
  2. Die Gruppengröße beträgt mindestens 8 und höchstens 16 Teilnehmer/-innen.
  3. Folgende Rahmenbedingungen sind vorab zu klären:
    - Aufstellung eines Kosten- und Finanzierungsplanes (Raum-, Honorar-, Material-, Werbe-, Bewirtungskosten),
    - Finanzierungsmöglichkeiten (Projektvorstellung und Antrag im Jugendhilfeausschuss , Suche nach Sponsoren, Klakulation von Elternbeiträgen).
    - Raumwahl (gute Erreichbarkeit; ansprechende, freundliche Atmosphäre)
    - Klärung der Bewirtung (evtl. Elternorganisation)
  4. Das Angebot richtet sich grundsätzlich an alle Eltern, eine spezifische Zielgruppenansprache (Ein-Eltern-Familien, Patchworkfamilien, bestimmte Altersstufen) ist aber möglich. Elternkurse können auch als Fortbildung für Fachkräfte (z.B. Erzieherinnen) angeboten werden.
  5. Das Prinzip der Freiwilligkeit ist für Teilnehmer/-innen uneingeschränkt gültig (keine Zuweisung durch Gerichte, Anordnung von Jugendämtern etc.).
  6. Die Gruppenregeln (An-, Abwesenheiten, Vertraulichkeit etc.) sind gemeinsam mit den Eltern beim ersten Kurstreffen festzulegen.
  7. Ein Elternkurs sollte möglicht mit zwei Kursleiter/-innen durchgeführt werden.
  8. Eine Rollenkollision muss ausgeschlossen sein (eine Fachkraft, die einen beruflichen Kontakt zu bestimmten Familien hat, darf nicht gleichzeitig Elternkursleiter/-in für diese Eltern sein).
  9. Folgeangebote zur Sicherung der Nachhaltigkeit und zum Aufbau von Elternselbsthilfe sollen unterstützt werden.
  10. Am Ende des Kurses erfolgt eine Auswertung (Feedbackbogen) durch die Eltern.
  11. Der Elternkurs wird durch einheitliche Evaluationsbögen ausgewertet, die dem zuständigen Landesverband zugeleitet werden.

Standards zu Schulungen für Elternkursleiter/innen

  1. Schulungen zur Elternkursleitung werden nur durch zertifizierte Multiplikatorentrainer/-innen (DKSB BV) durchgeführt.
  2. Die Zugangsvoraussetzungen sind:
    - Ausbildung in einem pädagogischen/psychologischen Arbeitsfeld
    - Erfahrung in der Elternarbeit
    - Erfahrung in der Gruppenarbeit mit Erwachsenen
  3. Die Voraussetzungen werden bei der Anmeldung durch einen Vorstellungsbogen überprüft. Ausnahmeregelungen sind in Einzelfällen möglich.
  4. Die Elternkursleiter/-innen unterzeichnen eine Verpflichtungserklärung. Ein einheitliches Formular dazu liegt vor.
  5. Bei Selbständigkeit müssen die Teilnehmer/-innen eine Kooperationsabsprache mit anderen Organisationen benennen.
  6. Der zeitliche Rahmen beträgt mindestens 21 Zeitstunden (30 Unterrichtsstunden).
  7. Die Gruppengröße beträgt mindestens 8, höchstens 16 Teilnehmer/-innen.
  8. Die Schulung wird durch einheitliche Evaluationsbögen ausgewertet.
  9. Die Zertifikatsvergabe, ausgestellt durch den zuständigen Landesverband, erfolgt nach erfolgreicher Teilnahme.
  10. Teilnehmer/-innen, die kein Zertifikat erhalten, dürfen keine Elternkurse Starke Eltern – Starke Kinder durchführen.
  11. Die Teilnahme an Regionaltreffen ist verbindlich.
  12. Die Elternkursleiter/-innen sollen möglichst kollegiale Beratungen durchführen und/oder Supervision erhalten.

Aus „Elementare Bestandteile - Starke Eltern - Starke Kinder®“ QM-Handbuch

Layout anpassen

Schriftgröße
  1. Normale Schrift
  2. Große Schrift
Kontrast
  1. Normaler Kontrast
  2. Hoher Kontrast
  • Sprache:

© copyright 2012 Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Bayern e.V.  –  Impressum